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Wer ist ein Laie?
Als eine erste Antwort sagte man gern: jeder Getaufte, durch Christus aus der Profanität in seine heilige Kirche Gerufene, im Sakrament mit ihm Gestorbene und Begrabene (Röm 6,4), mit ihm zu einem neuen himmlischen Leben Auferstandene (Eph 2,6), alle Christen, die zum heiligen Volk (Laos) gehören, hätten ein Anrecht auf den Ehrentitel eines Laien: Papst, Bischöfe, Priester so gut wie der in Ehe und weltlichem Beruf lebende Christ. Lange Tradition verbietet uns einen solchen Gebrauch des Wortes, wir müssen alle zum heiligen Laos Gehörigen als Gläubige bezeichnen; das ist die grundlegende und absolute Kategorie, die zugleich besagt, daß alle aufeinanderhin bezogenen möglichen kirchlichen Standorte nur relativ, nämlich im Für- und Miteinander sinnvoll sind. Dies wird schon daran ersichtlich, daß sie alle im Zentrum der Kirche (in Christus) miteinander kommunizieren. Es kann einen «Priesterstand» geben, und trotzdem haben alle Christen am allgemeinen Priestertum (Christi!) Anteil, was (1 Petr 2,9!) keine inhaltslose Phrase ist. Es kann einen «Rätestand» geben, aber alle Christen werden von Paulus ausdrücklich zum gelebten Geist der Räte verpflichtet (1 Kor 7,29-31). Es kann einen «Ehestand» geben, aber Verheiratete wie nicht Verheiratete sind in eine (nicht bloß leibferne) Nachfolge Marias gestellt. Und was schließlich die «eigentlichen Laien» in der Welt angeht, sind sie wie alle Christen «Pilger und Fremdlinge» in dieser Welt (1 Petr 2,11) und haben «ihr Bürgerrecht droben» (Phil 3,20), während doch wieder alle zusammen ihr Stück Welt in jedes Priestertum und hinter jede Klostermauer mitnehmen, «denn sonst müßtet ihr ja aus der Welt herausgehen» (1 Kor 6,10). Wir sind als Gottes Laos alle in «der gleichen Gnade» (1 Kor 1,4) und «im gleichen Gericht» (Lk 23,40). Neben diesem Mit- und Ineinander auch das Für-einander; keiner geht in einen Orden für sich, sondern für das Wohl von Kirche und Welt; keiner wird Priester, es sei denn für seine Brüder und Schwestern, keiner übt einen weltlichen Beruf aus, ohne sich um das Heil seiner Mitmenschen zu kümmern, denn «jeder Getaufte ist ein geweihter Seelsorger» (K. Rahner),1 und jede christliche Familie ist wesenhaft offen zur großen kirchlichen Familie.
Differenzieren wir nun dieses Kirchenbild nach den bereits angedeuteten Lebensformen, so sollten wir uns von vornherein vor einer schlagwortartigen Vereinfachung hüten, nämlich die Christen in «Kleriker» (die dann gar noch die «eigentliche Kirche» wären) und «Laien» (die primär als Nichtkleriker und damit nicht selten als untergeordnete Christen zu gelten hätten) einzuteilen. Will man schematisieren (und damit notwendig vereinfachen), so bilden die Hauptstände ein Kreuz:

Sogleich werden Verwandtschaften klar: zwischen Laienstand und Ehestand (obschon nicht jeder Laie verheiratet sein muß), zwischen Priesteramt und Rätestand (da jeder Priester wenigstens Gehorsam und Ehelosigkeit verspricht, und die Ordenspriester und Priester in Säkularinstituten alle drei Räte geloben), zwischen Rätestand und Laienstand (da Orden auch Laienbrüder haben, und die Laien-Säkularinstitute die Besonderheiten beider Stände vereinen). Man könnte selbst zwischen Ehestand und Rätestand eine gewisse Linie herstellen im Witwerstand, dem in der Urkirche sehr genaue Vorschriften und Erwartungen entsprachen (1 Tim 5). Nach dem Vorgesagten könnte auch ein Band zwischen Priestertum und Ehestand darin gesehen werden, daß beide auf eine ganzmenschliche, christliche Fruchtbarkeit ausgerichtet sind, beide im Aufblick zur Einigung Christus-Kirche (Eph 5). Aber diese Affinitäten lassen die Besonderheiten jedes Standes nicht ineinander verschwimmen, und unsere erste Aufgabe wird nun sein, das Kennzeichnende des christlichen «Laien» (die Anführungszeichen müssen bleiben!) herauszustellen. Doch muß jeder Stand sich bewußt bleiben, daß er im kirchlichen Verbund und der entsprechenden Kommunikation mit den andern zu bleiben hat und keine Monopolstellung beanspruchen kann.
Der «Laie», sofern er sich den andern Ständen gegenüber abgrenzt, ist nicht primär aufgrund seines soziologischen Stehens «in der Welt», sondern seiner sakramentalen Weihe durch Taufe und Firmung dazu ausersehen und ausgerüstet, die christliche Existenz innerhalb der weltlichen Bereiche, in die er eingebunden ist, zur Geltung zu bringen. Er kann dazu auch ein eigenes Charisma vom Heiligen Geist erhalten haben; Charismen brauchen keineswegs immer auffallend und außergewöhnlich zu sein – Paulus nennt zum Beispiel Almosenspenden, Erbarmen, Gastfreundschaft unter solchen Gaben (Röm 12,8.12) –, sondern die schlichte Eignung, innerhalb seines christlichen Verhaltens in der Welt sich auszuzeichnen. Jeder Christ hat eine Sendung (das an die Apostel anknüpfende Wort «Apostolat» sollte man nicht unbesehen an dessen Stelle setzen), der «Laie» hat von Christus die Sendung, innerhalb seines Weltbereichs (seiner «Säkularität», die nicht Profanität ist), in dem er wirken kann, den gelebten Glauben nach Möglichkeit zur Darstellung zu bringen. Er tut dies in Gehorsam zu Christus und im übrigen mit seiner freien Verantwortung, ohne dazu einer eigenen kirchlichen «Weihe» oder auch nur «Beauftragung» zu bedürfen. In einer bestimmten Sicht der Kirche steht er hierin am zentralen Posten: der Rätestand ist dazu da, um für sein Gelingen zu beten und zu opfern, das kirchliche Amt dazu, ihn in seinen mündigen Glauben hinein zu erziehen und darin zu erhalten.2 Das ist, was den Beruf angeht, heute schwerer als früher, ob der enormen Spezialisierung der Fächer, ihrer Verzahnung auch mit Politischem und Wirtschaftlichem, aber diese Erschwerungen sind um so dringlichere Aufforderungen, die Posten zu halten. Die Erfordernisse, in allen Zweigen der Wissenschaft (man denke nur an Grenzfragen der heutigen Biologie), der Medizin, der Literatur (wo sind heute die christlichen Dichter?), der Kunst (sollen Picasso und Dali das letzte Wort haben?), der Journalistik, der Politik, der Wirtschaft das christliche Element durch das berufliche Können hindurch zur Geltung zu bringen, sind dringlicher als je. Der Run vieler junger Katholiken in Richtung «Laientheologie» kann, in solchem Zusammenhang betrachtet, und trotz dem neuen Kanon 119 § 2-3, oft als Flucht und Verrat an der eigenen Aufgabe und als ein verkappter, unbewußter Klerikalismus angesehen werden. Manche Laientheologen wären in einem ähnlichen Sinn als ein clericus occasionatus zu bezeichnen, wie im Mittelalter die Frau als ein «mas occasionatus» benannt wurde. Manche, sage ich, und keineswegs alle, da ein guter «Laien»-Lehrer durchaus auch unter anderen das Fach Religion geben kann. «Kirche» wird von manchen mit den Aufgaben des kirchlichen Amtes verwechselt, wie in den (in den meisten Ländern nun glücklich überwundenen) Zeiten der «Katholischen Aktion» die Sendungen der «Laien» durch das Amt organisiert und beaufsichtigt wurden, wobei die Bischöfe und Priester der Meinung waren, sie könnten durch die «Laien» einen verlängerten Arm in die Welt hinein gewinnen, an Orte, wo sie selbst nicht mehr hinlangen konnten. Das wird heute dadurch noch problematischer, als man Priester-Theologen in Gebieten gesetzgeberisch auftreten sieht, in denen nur ein fachlich durchgebildeter «Laie» wirklich Bescheid wissen und bei Mißständen Abhilfe schaffen kann, nämlich in Politik und den so kompliziert gewordenen Gesetzen der Weltwirtschaft. «Den ‹Laien› steht das Recht zu, daß ihnen in Dingen des irdischen Gemeinwesens jene Freiheit zuerkannt wird, die allen Bürgern zukommt; indem sie von dieser Freiheit Gebrauch machen, sollen sie besorgt sein, daß ihr Handeln vom Geist des Evangeliums beseelt sei und daß sie sich» natürlich! «nach der vom kirchlichen Lehramt vorgelegten Doktrin ausrichten, wobei sie sich bloß hüten werden, in Fragen, die der freien Meinungsbildung unterliegen, die eigene Ansicht als Lehre der Kirche auszugeben» (CIC 227). Man kann an die Schilderungen A. v. Harnacks von der «Mission und Ausbreitung des Christentums in den ersten drei Jahrhunderten»3 erinnern: welche Rolle die Beamten, das Heer und besonders die Frauen dabei gespielt haben. Und dies, wie es den «Laien» ziemt, mehr durch die Wirksamkeit des Sauerteigs als durch direkte Bekehrungsversuche, wie sie dem amtlichen Missionar zustehen. «Würden die Laien dieses ihnen scheinbar nur ‹beschränkt› zugebilligte Feld ihres Apostolats voll ausfüllen, die Welt wäre in einem halben Jahrhundert christlich.»4
Während so der «Laien»-Stand in der Kirche in gewisser Hinsicht (und nur in solcher, da alle Stände gemeinsam die Kirche bilden) als der Hauptstand betrachtet werden kann, dem gegenüber Amt und Rätestand mehr «dienend» sich verhalten – das letzte Konzil hat mit seinem «Volks»-Begriff auch in diese Richtung gezielt – treten doch aufgrund der Verzahnungen der kirchlichen Bezüge vielerlei schwer in Begriffe zu fassende Grenzfälle auf. Unvereinbar sind nur (gemäß unserem Schema) die reinen Oppositionen: Das Priesteramt mit dem des hauptamtlich in der Welt engagierten Laien, der Ehestand mit dem auf die Ehe verzichtenden Rätestand. Überall sonst sind Einigungen möglich, wobei doch immer die Frage auftritt, welches Moment dabei das ausschlaggebende ist. Ein klares Beispiel dafür ist der Arbeiterpriester, der durch seine Fabrikarbeit kein «Laie» wird, auch nicht werden will, da ihm sein Mitwirken mit den Arbeitern als das geeignete Mittel erscheint, seinen priesterlichen Dienst wirksamer zu verrichten.
Eine gewisse, aber nicht tiefgehende Problematik kann, trotz der aufgewiesenen Affinität zwischen beiden, die Verbindung von Amt und Rätestand haben. Sie wird vielleicht am sichtbarsten daran, daß der Hauptakzent auf je einer der sich verbindenden Sphären liegen kann. Ein Ordensmann, der zugleich Priester ist – gleichgültig ob er einem prävalent kontemplativen oder aktiven Orden angehört –, hat seinen Stammort im Rätestand; er kann ausnahmsweise Pfarrer einer Gemeinde sein, wird aber für gewöhnlich in einer solchen nur aushelfen. Ein Diözesanpriester dagegen, der (wie in einem Priestersäkularinstitut) die evangelischen Räte ausdrücklich befolgt – wozu jeder nicht verheiratete Christ ohne weiteres das Recht hat –, wird seinen Stammort in der Diözese anerkennen.
Ein tiefergehendes Problem entsteht bei der Verbindung von «Laientum» und Rätestand. Zunächst wird der «Laien»-stand hier notwendig vom Ehestand getrennt, da der Rätestand Ehelosigkeit verlangt. Aber auch die andern beiden evangelischen Räte scheinen Beschränkungen am Stand des «Laien» zu fordern, dann nämlich, wenn «Armut» als eigentliche Besitzlosigkeit verstanden und «Gehorsam» mehr oder weniger auch auf den weltlichen Beruf ausgedehnt wird, um den Sinn des Rätestandes in seiner Ganzheit zu wahren. Für den Laienbruder eines kontemplativen oder aktiven Ordens wird die besagte Spannung nicht fühlbar, da sein Stammort eindeutig im Orden liegt. Für die Säkularinstitute von in der Welt arbeitenden Männern und Frauen dagegen bestehen nicht zu umgehende Reibungsflächen, die indes nichts gegen die christliche Fruchtbarkeit einer solchen Lebensform besagen. Kanonistisch ist die Frage klar geregelt: «Das Mitglied eines Säkularinstituts ändert kraft seiner Weihe nicht seine eigene kanonische Stellung als Kleriker oder Laie im Volk Gottes, unbeschadet der die Institute geweihten Lebens betreffenden Normen» (CIC 711). Die Mitglieder solcher Institute, die inmitten von andern christlichen und nichtchristlichen Laien in der Welt arbeiten, haben diese juristische Bestimmung durchgesetzt. Dennoch erhält die Bestimmung «Laie» hier eine bestimmte Modifikation, eine Schwankung, die sich praktisch sehr deutlich anzeigt, wenn die Frage gestellt wird, ob die Mitglieder solcher Institute ihren Stammort mehr im «Laien»-Stand oder im Rätestand sehen. Im ersten Fall wird sich die Tendenz durchsetzen, die Räte möglichst zu «vergeistigen» (etwa: Gehorsam weniger einem Obern gegenüber als zu Gott und zur «Situation», demokratische Beschlußfassungen, Armut mehr als eine «Gesinnung» denn als etwas durch Regeln Bestimmtes), im zweiten Fall wird sich die Gemeinschaft strikter nach dem Rätestand in seiner Reinheit ausrichten. In beiden Fällen, aber mit verschiedener Gewichtung, kann die Frage erhoben werden, ob bei der Bezeichnung «Laie» hier nicht unterschieden werden müßte zwischen dem soziologischen und dem theologischen Gesichtspunkt: «Laien» sind die Mitglieder solcher Institute sicherlich im ersten Sinn, wieweit sie es im zweiten Sinn sein wollen, wird vom innern Selbstverständnis des Instituts und den daraus sich ergebenden Richtlinien abhängig sein. Will man endlich eine Affinität zwischen Priesterstand und «Laien- (und Ehe-)Stand» herstellen, so kann an die Charismen erinnert werden, die beiden zukommen können, ja an die Möglichkeit, auch das Amt als eine Form von Charisma anzusehen (2 Tim 1,6), obwohl beides keinesfalls auf die gleiche Stufe gestellt werden kann. Amt ist Herausnahme aus der Säkularität, in welcher Charismen möglich sind. Diese Herausnahme ist der tiefste Grund, weshalb Priestertum nicht mit säkularem Ehestand zu verbinden ist.
Zum Schluß soll ein Wort der Klärung versucht werden über die 31 Paragraphen, die im neuen Kodex die «Vereine von Gläubigen» betreffen. Unter den Zwecken solcher Vereine werden (298) aufgezählt: 1. ein Leben höherer Vollkommenheit zu pflegen, 2. den amtlichen Gottesdienst oder die christliche Lehre zu fördern, 3. andere Apostolatszwecke zu verfolgen, nämlich a) Vorhaben zur Evangelisierung, b) zur Ausübung von Werken der Frömmigkeit oder der Caritas, c) Belebung der weltlichen Ordnung mit christlichem Geist. Zudem werden die Gläubigen dazu angehalten, «bevorzugt den Vereinen beizutreten, die von der zuständigen kirchlichen Autorität entweder errichtet oder belobigt oder empfohlen werden». Ferner werden diese Vereine in öffentliche und private eingeteilt, jenachdem sie von der kirchlichen Autorität (301 § 3) oder von den Gläubigen selbst (299 § 1 bis 2) errichtet werden. Private Vereine werden von der «Kirche» nur anerkannt, wenn ihre Statuten «von der zuständigen Obrigkeit überprüft sind» (299 § 3), wenn sie trotz ihrer «Autonomie» (321) «der Aufsicht der kirchlichen Autorität und deren Leitung unterstehen» (323); sie können sich einen geistlichen Berater wählen, «dieser bedarf jedoch der Bestätigung des Ortsordinarius» (324 § 2), der Verein kann auch «von der zuständigen Autorität aufgelöst werden, wenn seine Tätigkeit zu einem schweren Schaden für die kirchliche Lehre bzw. Disziplin wird oder den Gläubigen zum Ärgernis gereicht» (326 § 1). Betrachtet man die in 298 angeführten Zwecke solcher Vereine, so erscheinen darin spezifisch laikale (ein vollkommeneres Leben, Belebung der weltlichen Ordnung mit christlichem Geist) und spezifisch klerikale (Gottesdienst, Förderung der Lehre, Evangelisierung) vermischt, bei «frommen und karitativen Werken» kann an beide Stände gedacht werden. Nun können wir, wenn es um spezifisch «laikale» Unternehmungen, zum Beispiel einen Verein katholischer Ärzte, Juristen, Journalisten usf. geht, von vornherein alle hier als «öffentlich», das heißt von der kirchlichen Autorität errichteten Vereine ausschließen (auch wenn sie nicht unter kirchlicher Führung stehen 317,1 und 3), solche wären praktisch Hilfsorgane des Klerus, von dem sie «einen Sendungsauftrag für die Ziele, die sie im Namen der ‹Kirche› zu verwirklichen haben» (313), erhalten. K. Rahner würde sich nicht scheuen, Personen in solchen Vereinen als im weiteren Sinn zum (ungeweihten) «Klerus» gehörig zu zählen.5 Etwas anderes ist es natürlich, wenn Laien gelegentlich vom Klerus (etwa von einer Bischofssynode) ihrer Kompetenz wegen als Berater beigezogen werden. Es ist aber beachtenswert, daß bei den abschließenden Bestimmungen (327) den Laien ans Herz gelegt wird, unter den genannten Vereinen «jene besonders zu schätzen, die die Ordnung der weltlichen Verhältnisse mit christlichem Geist beleben wollen», jene also, von denen wir feststellten, daß sie dem «laikalen» Auftrag am klarsten entgegenkommen. Man wird aber heute, im Gegenzug zu Vereinnahmungen der Laien durch den Klerus, auch vor dem Umgekehrten sich in acht zu nehmen haben: vor der Vereinnahmung von Klerikern durch angeblich autonome «Basisgemeinden», die, von Laien geleitet, den Geistlichen nur zu gelegentlichen Hilfsdiensten beiziehen.
- Schriften III (1956). Vgl. mein «Christlicher Stand» (Johannesverlag Einsiedeln 1979) S. 309ff.↩
- ebd.↩
- Hinrichs. Leipzig 1903.↩
- K. Rahner, l. c. 363.↩
- l. c. 361: «Das Apostolat der Laien ist … nicht durch eine eigene Sendung von oben bestimmt», S. 351: «Eine Partizipation an diesem Apostolat (des Klerus) durch Laien ist unmöglich und schlechthin ein Widerspruch in sich», weshalb man nicht von «Laienapostolat», sondern höchstens von «Apostolat der Laien» reden sollte: «Das Apostolat der amtlichen Aussendung … ist kein Apostolat des Laien. Wenn er es sich anmaßt oder es wirklich erhält, hört er auf, Laie zu sein, auch wenn es ihm ohne Weihe, aber dauernd, standesmäßig übertragen wird.»↩

Hans Urs von Balthasar
Titolo originale
Wer ist ein Laie?
Ottieni
Dati
Lingua:
Tedesco
Lingua originale:
TedescoCasa editrice:
Saint John PublicationsAnno:
2025Tipo:
Articolo
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